Antrag auf Erstattung/Entschädigung

von Arbeitgeberaufwendungen

Kinderbetreuung sorgeberechtigter Arbeitnehmer


Wohin sind Anträge und Unterlagen zu senden?

Anträge sind per Post an die Landesdirektion Sachsen, Referat 21, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz oder per E-Mail an entschaedigungcorona@lds.sachsen.de zu senden. 


Der Antrag sollte bis spätestens drei Monate nach Aufhebung der Schließungsverfügung für Schule oder Kinderbetreuungseinrichtung bei der Landesdirektion Sachsen eingehen.


Informationen Landesdirektion Sachsen

https://www.lds.sachsen.de/?ID=16328&art_param=936


Antrag Landesdirektion Sachsen

https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sms_lds_AGA_Eltern&formtecid=2&areashortname=142


Stand: 01.04.2020


Antrag auf Erstattung/Entschädigung von Arbeitgeberaufwendungen

wegen eines vom Gesundheitsamt

angeordneten Tätigkeitsverbots


Bei Entschädigungszahlungen für Unternehmen und Selbstständige vor dem Hintergrund des Corona-Virus durch die Landesdirektion Sachsen gilt die zwingende Vorrausetzung, dass Beschäftigte eines Unternehmens oder Selbstständige durch ein deutsches Gesundheitsamt einem Tätigkeitsverbot/einer Quarantäne unterliegen müssen!


Informationen Landesdirektion Sachsen

https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=15508&art_param=854


Antrag Landesdirektion Sachsen

https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=LDS_03700&formtecid=2&areashortname=142

Stand: 02.04.2020


Infektionsschutzgesetz § 56 Entschädigung